100% sicher und zuverlässig
- mehr Fahrspaß ohne Sorgen!
Leistungssteigerung FÜR Suzuki
Verfügbare Leistungssteigerungen für Suzuki SV1000
Ihr Fahrzeug ist nicht dabei?
Sollte Ihr Fabrikat oder Modell nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns bitte.
LEISTUNGSSTEIGERUNG IN 4 STUFEN
Stufe 1 – Änderung der Motorsteuergerätesoftware
Unsere erste Stufe besteht aus dem Umprogrammieren der Motorsteuergerätesoftware, wobei Änderungen an den Motorparametern (Zündung, Einspritzung, etc.) durchgeführt werden. Alle Werte bleiben innerhalb der Sicherheitsstandards welche durch den Fahrzeughersteller vorgegeben sind. Unsere Stufe 1 ist zu 100% sicher und zuverlässig, kurz gesagt: mehr Leistung und Fahrspaß ohne Sorgen!
Stufe 2 - Abstimmung von Frischluft-und Abgasanlage
Wenn’s ein bisschen mehr sein darf… hierfür haben wir unsere Stufe 2 im Angebot. Durch den Einbau eines Sportluftfilters kommt mehr Luft zum Motor. Durch die Montage einer Sportauspuffanlage werden die Abgase schneller abtransportiert und wir können eine höhere Leistungssteigerung erzielen. Der Partikelfilter bzw. Katalysator muss hier ausgebaut werden - diese Änderungen sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen - nur zu Rennsportzwecken! (Bei Benzinfahrzeugen muss ein 200 Zeller Sport Kat verbaut werden)! Bei Fahrzeugen mit DSG muss die DSG-Software angepasst werden!
Stufe 3 / Stufe 4 - Neue Motorteile
Bei unserer Stufe 3 sind wir noch einen Schritt weiter gegangen, hier müssen zusätzlich zu den Bauteilen der Stufe 2 weitere Teile des Motors ausgetauscht oder verstärkt werden – dies betrifft z.B. Turbolader, Kupplung, Einspritzdüsen, Hochdruckpunpe, Ladeluftkühler usw. Bei Fahrzeugen mit DSG muss die DSG-Software angepasst werden!
Hinweis:
Die von uns angegebenen Leistungswerte (PS/Nm) sind als Richtwerte zu verstehen. Je nach Serientoleranz des jeweiligen Fahrzeuges, der Qualität des jeweils verwendeten Kraftstoffes sowie der Wartungs- und Alterungszustand des Fahrzeuges/Motors, können Abweichungen der Leistungswerte nach oben oder unten möglich sein.
EINTRAGUNG IN DIE FAHRZEUGPAPIERE
Bitte beachten Sie, dass eine Leistungssteigerung gem. § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wenn die Modifikation nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Das Betreiben eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr kann dazu führen, dass ihre Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht zur Leistung verpflichtet ist (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Der Betrieb eines KFZ ohne ausreichenden Versicherungsschutz stellt in Deutschland eine Straftat dar. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen für die von der Leistungssteigerung betroffenen Teile. Eine Leistungssteigerung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Auf alle Leistungssteigerungen bieten wir eine optionale Garantie für Ihren Motor an.